Die Gemeindesatzung der Gemeinde Abtei, verfasst in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache, legt die Grundsätze, Organe, Zuständigkeiten und Beteiligungsformen der örtlichen Gemeinschaft fest. Die Gemeinde wird als autonome Körperschaft anerkannt, mit Satzungs-, Verordnungs-, Organisations-, Verwaltungs- und Finanzhoheit. Besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der ladinischen Sprache und Kultur sowie der Förderung des harmonischen Zusammenlebens der Sprachgruppen. Regelungen betreffen die zentralen Gemeindeorgane wie Gemeinderat, Gemeindeausschuss und Bürgermeister, deren Funktionen, Wahlmodalitäten, Befugnisse und Kontrollrechte klar definiert sind. Die Satzung sieht außerdem einen Volksanwalt, die Rechnungsprüfung und den Verwaltungsdezentralismus vor. Die Bürgerbeteiligung wird durch Befragungen, Bürgerversammlungen, Referenden, Akteneinsichtsrecht und innovative Mitwirkungsformen gefördert. Das Dokument umfasst Bestimmungen zur Geschlechtergleichstellung, zum Schutz politischer und sprachlicher Minderheiten, zur Organisation der lokalen öffentlichen Dienste sowie zu Transparenz, Information und Bürgernähe in der Verwaltung.
Die letzte Änderung der Gemeindesatzung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 24.02.2026 genehmigt.