Verordnung für den Schülerlotsendienst mittels Senioren

Gemeindeverordnung über den Schülerlotsendienst durch Senioren – Zweck, Ausführung, Voraussetzungen, Vergütung und Versicherungsschutz – Gemeinde Abtei

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Veröffentlichungsdatum

23.02.2015

Beschreibung

Die Verordnung sieht vor, dass Senioren den Schülerlotsendienst in der Nähe von Schulen übernehmen, im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten. Die Aufgabe umfasst die Sicherung von Fußgängerübergängen und den Schutz der Schüler auf dem Schulweg. Der Einsatz erfolgt über einen Werkvertrag, für maximal eine halbe Stunde bei Schulbeginn und -ende, mit jährlich festgelegtem Entgelt.  Teilnehmer müssen zwischen 50 und 75 Jahre alt sein, gesundheitlich geeignet, ein Auswahlgespräch führen und je nach Kriterien (Wohnsitz, Dienstjahre, Beschwerden) bewertet werden. Die Gemeindepolizei koordiniert den Dienst, sorgt für erkennbare Bekleidung und die Gemeinde stellt eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.

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Veröffentlichungsdatum

23.02.2015

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 14:23 Uhr

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