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Die Berechnung der Trinkwassergebühr wird jährlich aufgrund des Zählerstandes durchgeführt (Differenz des Zählerstandes zwischen Vorjahr und laufendem Jahr)
Ab dem Jahr 2019 setzt sich die Tarife für den Trinkwasserversorgungsdienst so zusammen:
1. Jährilicher Fixtarif (laut größe des Zählers):
*die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst
2. Verbrauchsabhängige Trinkwassertarife gemäß Art. 5/bis, Absatz 4, 5, 6 und 7 der Gemeindeverordnung:
* die Beträge verstehen sich zuzüglich der Mwst
Abwassergebühr:
Anträge
Antrag um Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung
Antrag um Rückerstattung von Steuern
31.12.2022